MDK-Überprüfungen

Qualitätsprüfungen


Die verbindlichen MDK-Prüfanleitungen für den ambulanten und stationären Bereich, die Qualitäts-Prüfungs-Richtlinie der Spitzenverbände der Pflegekassen, sind im Juni 2009 überarbeitet in Kraft getreten.
Ziel der Richtlinie ist eine weitere Verbesserung der Qualitätsprüfungen durch den MDK. Gleichfalls ist eine Vereinheitlichung des Prüfungsablaufes umgesetzt. Weiterhin wird eine kontinuierliche Anpassung an die neusten Erkenntnisse der Pflegewissenschaft, der Medizin und der Rechtsprechung angestrebt.
Die Pflegereform 2008 hat wichtige Änderungen für die stationäre und ambulante Pflege auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und somit deren Überprüfung. § 144 (2): "Die Landesverbände der Pflegekassen veranlassen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen bis zum 31. Dezember 2010 mindestens einmal und ab dem Jahre 2011 regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr eine Prüfung durch den MDK ...."


Die Qualitätsprüfungen finden jetzt unangemeldet statt.
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Machen Sie alles notwendige, als wäre morgen die Qualitätsprüfung.

Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter durch angepasste Fortbildungen auf die Überprüfungen vor.
Ziel der angebotenen Fortbildung ist eine effektive Vorbereitung auf die MDK-Prüfung.

Inhalte:
- Wer ist der MDK?
- Was ist zu beachten?
- Rechtliche Grundlagen
- Prüfinstrumente: Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR)
- Vorbereitung zur Überprüfung
- Tipps für die praktische Umsetzung
- Checklisten
- und vieles mehr!


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