Termin: 09. März 2011 von 09.00 bis 16.00 Uhr
Referentin: Petra Savelli
Das Leistungspotential der sozialen Pflegeversicherung voll ausschöpfen
§ 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden im Allgemeinen als „Teilkaskoversicherung“ bezeichnet und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dabei birgt aber gerade die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) als Leistung der sozialen Pflegeversicherung ein nicht unerhebliches Ertragspotenzial von bis zu 1510,- € pro Pflegebedürftigen / Kalenderjahr. Manche Stimmen behaupten, dass einige Pflegedienste 10 bis 20 Prozent ihres gesamten Umsatzes aus dem § 39 SGB XI generieren.
Da die Pflegeperson nicht aus explizit definierten Gründen an der Pflege verhindert sein muss, ermöglicht es der § 39 SGB XI die Versorgungssituation des Pflegebedürftigen zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten. Durch die Beratungseinsätze können Sie die gewonnen Informationen direkt an die Pflegebedürftigen und Angehörigen weitergeben und so bereits mögliche Aufträge generieren. Eine eigens durchgeführte Befragung von 3 Pflegekassen und 4 Ambulanten Pflegediensten bestätigt den Tenor, dass dieses Budget nur spärlich oder gar nicht in Anspruch genommen oder erwirtschaftet wird und als ungenutztes Budget brach liegt.
Sie erfahren alles zum Thema Verhinderungspflege, angefangen bei den Anspruchsvoraussetzungen bis hin zu konzeptionellen Überlegungen wie Sie die Verhinderungspflege aus ihrem "Dornröschchenschlaf" erwecken können.
Wichtiger HInweis:
In diesem Seminar werden Ihnen praktische Fallbeispiel erläutert. Darüberhin werden Sie zur aktiven Teilnahme eingeladen, bitte bringen Sie dazu einen Taschenrechner mit.
Vielen Dank.
Inhalte:
- Allgemeines, Grundlagen und Definitionen - Pflegebedürftigkeitsbegriff, Leistungsarten der sozialen Pflegeversicherung, Pflegegeldleistungen & Geldbeträge bei Verhinderungspflege, Anspruchsvoraussetzungen, Wartezeiten, Unterbrechungstatbestände,
- Fristverlängerung, Pflegeperson, erwerbsmäßig tätige Pflegeperson,Verwandtschaftsverhältnisse bis zum 2. Grad
- Leistungsabstufung und Kostenerstattung bei Verwandtschaft - Kürzung des Pflegegeldes, Geldbeträge, Verdienstausfall, Fahrkosten
- Tage- und stundenweise Verhinderungspflege
- Leistungserbringung durch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, zugelassene Pflegeeinrichtungen und andere nicht zugelassene Dienste
- Rentenleistungen der sozialen Pflegeversicherung bei Verhinderungspflege
- Ruhen der Leistungsansprüche
- Erweiterter Häuslichkeitsbegriff und Verhinderungspflege - Auslandsreisen, Seniorenreisen, Tagesausflüge, Einrichtungen nach § 43a SGB XI
- Kostenübernahme bei (voll-) stationärer Verhinderungspflege
- Antragsverfahren und Rechnungsstellung
- Konzeptionelle Überlegungen - Marketing, Personal
- Rechtssprechung / Probleme mit der Pflegekasse
- Praktische Fallbeispiele
Zielgruppe:
Geschäftsführer und Pflegedienstleitungen ambulanter, stationärer und teilstationärer Einrichtungen, interessierte Mitarbeiter sowie Pflegebedürftige und Angehörige
Tagesveranstaltung
incl. Getränke, Kaffee, Tee, Snacks und Mittagessen
incl. Seminarunterlagen
incl. Teilnahmebescheinigung
pro Person 115,00 €
Ermäßigungenshinweise hier