Die Fortbildungen des Pflege- und Betreuungsangebotes finden auf Wunsch in Ihren Räumlichkeiten und zu Ihren Möglichkeiten statt.
Durch die Integration von individuellen, dem Bedarf Ihrer Mitarbeiter angepassten Fortbildungen in Ihrem Hause ist es möglich effizient das vorhandene Wissen zu bewahren, zu vertiefen, Neues zu erwerben und in den Tagesablauf zu integrieren.

Ihre Vorteile

Bildungsscheck

Das Land NRW übernimmt Weiterbildungskosten bis zu 500,00 € pro Teilnehmer.

Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land Nordhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Menschen, deren Arbeitsstätte in NRW liegt. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, bis maximal 500,00 € pro Bildungsscheck.
Angesprochen sind Mitarbeiter/innen kleinerer und mittlerer Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter).

Den Bildungsscheck können Sie bei uns einlösen. Sie erhalten den Bildungsschecks nach vorheriger Beratung durch zugelassene Weiterbildungsberatungsstellen, in der Regel bei der VHS.
Ausführliche Informationen zum Bildungsscheck sowie die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe, erhalten Sie hier: Bildungsschecks NRW.
Das Bildungsinstitut ist berechtigt Bildungsschecks einzulösen.
Bitte nehmen Sie bei Rückfragen Kontakt mit uns auf.

Bildungsprämie bundesweit

Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es seit 1. Dezember 2008 auch die „Bildungsprämie“. Informationen erhalten Sie Sie unter www.bildungspraemie.info oder unter derTelefonhotline: 0800 2623 000
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,00 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

KDA

Wichtiger Hinweis für Fördermittel
Aufgabe des Kuratoriums Deutsche Altershilfe ist es unter anderem, neue Wege in der Altenhilfe anzuregen und zu unterstützen. Hierzu stehen Mittel der ARD-Fernsehlotterie zur Verfügung, welche über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) an karitative Einrichtungen und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege weiter gegeben werden.
Nach den Vorgaben der Förderrichtlinien können Anträge gestellt werden und somit werden Fortbildungen ggf. finanziell unterstützt.