Aufbaukurse für zusätzliche Betreuungskräfte

In den Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI werden regelmäßige gefordert. Im § 4 Qualifikation der Betreuungskräfte (4) steht, "mindestens einmal pro Jahr eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme".

Diese Fortbildungen bieten wir als Inhouseschulungen in Ihren Räumlichkeiten an.
Die Inhalte beziehen sich auf die entsprechenden Vorgaben:


Aktualisierung in den folgenden Bereichen: