Die verbindlichen MDK-Prüfanleitungen für den ambulanten und stationären Bereich, die Qualitäts-Prüfungs-Richtlinie der Spitzenverbände der Pflegekassen, sind zum 01.01.2006 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist eine weitere Verbesserung der Qualitätsprüfungen durch den MDK. Gleichfalls ist eine Vereinheitlichung des Prüfungsablaufes umgesetzt. Weiterhin wird eine kontinuierliche Anpassung an die neusten Erkenntnisse der Pflegewissenschaft, der Medizin und der Rechtssprechung angestrebt.