In den Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI werden regelmäßige gefordert. Im § 4 Qualifikation der Betreuungskräfte (4) steht, "mindestens einmal pro Jahr eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme".

Diese Fortbildungen bieten wir als Inhouseschulungen in Ihren Räumlichkeiten an.
Die Inhalte beziehen sich auf die entsprechenden Vorgaben:



Aufbaukurs für Betreuungskräfte

Aufbaukurse für zusätzliche Betreuungskräfte

Aktualisierung in den folgenden Bereichen:

Kenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen.
Kenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterserkrankungen wie Diabetes und degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates und deren Behandlungsmöglichkeiten.
Kenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeit von Pflege und Betreuung.
Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen.
Rechtskunde (Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen).
Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten.
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen.
Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen.
Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z. B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlichen Engagierten.
Verhalten bei Auftreten eines Notfalls.

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